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Allgemeine Nutzungsbedingungen

 

Inhalt

§ 1 Allgemeines   
§ 2 Definitionen   
§ 3 Unsere Leistungen   
§ 4 Registrierung als Teilnehmer   
§ 5 Besondere Pflichten des Initators   
§ 6 Einstellen von Projekten   
§ 7 Ablauf des Fundings   
§ 8 Einzahlungen   
§ 9 Überfinanzierung   
§ 10 Vertragsverhältnis zwischen finanziellem Unterstützern und Initiator   
§ 11 Allgemeine Nebenpflichten der Nutzer   
§ 12 Urheberrechte und sonstige Schutzrechte   
§ 13 Vertraulichkeit und Datenschutz   
§ 14 Haftung   
§ 15 Vertragsdauer, Kündigung und Löschung eines Accounts   
§ 16 Änderungen unserer Allgemeinen Nutzungsbedingungen   
§ 17 Schlussbestimmungen   


§ 1 Allgemeines

(1) Die Nexthamburg UG (haftungsbeschränkt) (im Folgenden Stadtmacher), Bäckerbreitergang 14, 20355 Hamburg betreibt  die Crowdfunding-Plattform Stadtmacher.org.

(2) Die Crowdfunding-Plattform ermöglicht es auf der einen Seite, natürlichen geschäftsfähigen sowie juristischen Personen oder rechtsfähigen Personengesellschaften, Unterstützer für die Realisierung von urbanen zivilgesellschaftlichen Projekten zu finden. Andererseits bietet Stadtmacher.org seinen Nutzern die Möglichkeiten, gezielt ein bestimmtes urbanes zivilgesellschaftliches Projekt zu unterstützen.

(3) Die Nutzung von Stadtmacher.org bestimmt sich ausschließlich nach den Allgemeinen Nutzungsbedingungen der Internetplattform Stadtmacher.org, soweit nicht im Einzelfall vertraglich etwas anderes geregelt ist. Abweichenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Nutzer wird ausdrücklich widersprochen.

§ 2 Definitionen

Im Sinne dieser Allgemeinen Nutzungsbedingungen werden verstanden:

  1. „Nutzer“: Als Nutzer werden Personen bezeichnet, welche die Internetseite unserer Plattform aufrufen;
  2. „Teilnehmer“: sind registrierte Nutzer der Plattform „www.stadtmacher.org“;
  3. „Initiatoren“: sind Teilnehmer, welche ein oder mehrere Projekte einstellen und hierfür Unterstützer gewinnen möchten;
  4. „Helfer“: sind Teilnehmer oder Nutzer, welche einzelne oder mehrere Projekte durch ehrenamtliches Engagement und/oder Sachleistungen unterstützen wollen;
  5. “Finanzielle Unterstützer“: sind Teilnehmer oder Nutzer, welche einzelne oder mehrere Projekte finanziell unterstützen
  6. „Fans“: sind Teilnehmer, welchen ein oder mehrere Projekte gefallen und dies auf der Plattform „www.stadtmacher.org“ zum Ausdruck bringen;
  7. „Account“: Nutzerkonto des Teilnehmers;
  8. „Nutzungsvertrag“: das Vertragsverhältnis zwischen Teilnehmer und Stadtmacher;
  9. „Unterstützervertrag“: das Vertragsverhältnis zwischen finanziellem Unterstützer und Initiator;
  10. „offener Bereich“: die Gesamtheit der allen Nutzern frei zugänglichen Seiten unserer Plattform;
  11. „geschlossener Bereich“: die Gesamtheit der nur den Teilnehmern vorbehaltenen Seiten unserer Plattform;
  12. „Projekt“: das dargestellte Vorhaben des Initiators, unter Darlegung der geplanten Tätigkeiten mit Anfangs- und Endtermin, dem Zeitrahmen, Kosten und einem konkreten Ziel;
  13. „Projektseite“: die Darstellung des jeweiligen Projekts des Initiators auf betreffenden Seiten;
  14. „Finanzierungsphase“: Zeitraum, in welchem ein zuvor bestimmter und bekanntgegebener Betrag für die Realisierung des Projektes gesammelt wird;
  15. „Funding“: der konkrete Betrag in Euro, welcher seitens des finanziellen Unterstützers einem bestimmten Projekt zugewiesen wurde;
  16. „Fundingziel“: der vom Initiator zur Durchführung seines Projekts benötigte und auf den Projektseiten angegebene Geldbetrag;
  17. „Heidelberger Payment GmbH“: ein gesondert durch die Heidelberger Payment GmbH angebotenes und von Stadtmacher zur Einzahlung des jeweiligen Fundings eingerichtetes virtuelles Bankkonto.


§ 3 Unsere Leistungen

(1) Stadtmacher stellt nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen und im dort beschriebenen Umfang die technische Möglichkeit der Nutzung der Plattform Stadtmacher.org unentgeltlich bereit.

(2) Stadtmacher stellt den Teilnehmern einen Account zu der Plattform Stadtmacher.org zur Verfügung.

(3) Die Datenkommunikation mit Stadtmacher.org erfolgt mittels Onlinezugriff über den Webbrowser.

(4) Die Einzelheiten der Leistungen und Verfahrensweisen werden auf den Internetseiten von Stadtmacher.org sowie in den Nutzungsbedingungen beschrieben. Stadtmacher ist berechtigt, jederzeit Updates und Erweiterungen in Stadtmacher.org durchzuführen, wenn dies für den Teilnehmer zumutbar ist.

(5) Stadtmacher ist berechtigt, Leistungen durch Dritte erbringen zu lassen.

(6) Stadtmacher behält sich vor, das kostenfreie Angebot jederzeit ohne Vorankündigung einzustellen, ohne, dass es einer Kündigung gemäß § 14 der Nutzungsbedingungen bedarf. Ein Anspruch auf Aufrechterhaltung des Dienstes steht lediglich Initiatoren in einer Finanzierungsphase des Projekts zu.

(7) Stadtmacher kann Öffentlichkeitsarbeit für die Plattform im Allgemeinen und nach ihrem Belieben für die jeweiligen Projekte im Besonderen betreiben. Art und Umfang der Öffentlichkeitsarbeit stehen im freien Ermessen der Redaktion von Stadtmacher.


§ 4 Registrierung als Teilnehmer

(1) Die Nutzung des offenen Bereichs ist für jeden Nutzer ohne Registrierung möglich. Die Nutzung des geschlossenen Bereichs der Plattform Stadtmacher.org setzt eine bestehende Registrierung voraus.

(2) Die Registrierung ist nur juristischen Personen, rechtsfähigen Personengesellschaften und unbeschränkt geschäftsfähigen natürlichen Personen (mindestens 18 Jahre alt) erlaubt. Insbesondere Minderjährige dürfen sich nicht auf der Plattform Stadtmacher.org anmelden.

(3) Um sich zu registrieren, geben Nutzer die erforderlichen Daten in das Registrierungsformular im offenen Bereich der Plattform Stadtmacher.org ein. Durch den Abschluss des Registrierungsvorganges gibt der Nutzer ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages über die Nutzung der Dienste der Plattform Stadtmacher.org gegenüber Stadtmacher ab.

(4) Im Registrierungsvorgang geben sich Teilnehmer einen Mitgliedsnamen und ein Passwort. Der Mitgliedsname darf nicht aus einer E-Mail- oder Internetadresse bestehen, nicht Rechte Dritter – insbesondere keine Namens- oder Markenrechte – verletzen und nicht gegen die guten Sitten verstoßen.
Teilnehmer müssen ihr Passwort geheim halten und den Zugang zu ihrem Mitgliedskonto sorgfältig sichern. Teilnehmer sind verpflichtet, Stadtmacher umgehend zu informieren, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass ein Account von Dritten missbraucht wurde. Ein Account ist nicht übertragbar.

(5) Wurden die Daten des Nutzers im Rahmen der Registrierung erfolgreich an Stadtmacher übermittelt, so erhält der Nutzer unverzüglich eine Bestätigung per E-Mail. Diese Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme des Registrierungsantrages dar. Vielmehr soll hierdurch zunächst die E-Mailadresse verifiziert werden.

(6) Stadtmacher behält sich das Recht vor, Registrierungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

(7) Stadtmacher erklärt die Vertragsannahme grundsätzlich, indem der Account freigeschaltet wird, konkludent. Stadtmacher behält es sich jedoch vor, die Annahme auch ausdrücklich zu erklären.


§ 5 Besondere Pflichten des Initators

Der Initiator ist sich bewusst, dass im Falle der finanziellen Unterstützung durch einen finanziellen Unterstützer mit diesem ein gesondertes und von Stadtmacher unabhängiges Vertragsverhältnis gemäß § 10 zustande kommt. Der Initiator bestimmt selbständig und eigenständig das Ziel seines Projektes. Stadtmacher kann dem Initiator auf Wunsch fachkundige Unterstützung vermitteln. Dadurch wird jedoch lediglich ein Vertragsverhältnis mit dem Dritten begründet, nicht zwischen Stadtmacher und dem Initiator.

Stadtmacher leistet keine Rechtsberatung. Der Initiator ist verpflichtet, sich vor dem Start seines Projektes über notwendige rechtliche Voraussetzungen zu informieren. Stadtmacher kann dem Initiator auf Wunsch fachkundige Unterstützung vermitteln. Dadurch wird jedoch lediglich ein Vertragsverhältnis mit dem Dritten begründet, nicht zwischen Stadtmacher und dem Initiator.
Der Initiator ist verpflichtet, sämtliche gesetzliche Hinweispflichten – insbesondere zu Verträgen im Fernabsatz und im elektronischen Rechtsverkehr – einzuhalten, z.B. im Hinblick auf etwaige Widerrufsrechte. Dazu gehört auch die Einrichtung eines den gesetzlichen Anforderungen entsprechenden Impressums.
Der Initiator ist verpflichtet, für die Einhaltung steuerlicher Vorschriften selbst Sorge zu tragen und sich ggf. steuerlich beraten zu lassen.


§ 6 Einstellen von Projekten / Kosten für den Initiator

(1) Nach erfolgreicher Registrierung kann ein Teilnehmer ein Projekt auf Stadtmacher.org einstellen und wird so zum Initiator des Projektes. Sodann hat eine Verifizierung des Initiators zu erfolgen. Das Verifizierungsverfahren ist abhängig von dem Land des Initiators. Das Verfahren und der Status der Verifizierung kann der Initiator innerhalb seines Projektes einsehen. Initiatoren, die aus Deutschland kommen, nehmen die Verifizierung mittels ihrer Hausbank vor.

Eine Löschung oder ein vorzeitiger Abbruch des Projektes innerhalb des Finanzierungszeitraumes ist nur mit dem Einverständnis von Stadtmacher auf ausdrücklichen Antrag des Initiators gegenüber Stadtmacher möglich.

(2) Der Initiator stellt nach Abstimmung mit der Redaktion vor der Fundingphase Informationen in den hierfür ausgewiesenen Bereich auf der Projektseite ein, welche das Fundingziel des Fundingprojekts sowie Kalkulation in zeitlicher wie auch inhaltlicher Hinsicht detailliert erläutern. Der Initiator verpflichtet sich, die finanziellen Mittel, die er im Rahmen des Fundingsprojektes zur Verfügung gestellt bekommt, ausschließlich für den von ihm angegebenen Zweck zu verwenden. Der Initiator hat auf der Projektseite Angaben dazu zu machen, was mit einem etwaigen Übererlös geschehen wird.

(3) Das Einstellen von Projekten ist für den Initiator kostenfrei.

(4) Nachträgliche Änderungen der in Absatz 2 beschriebenen Fundingdaten durch den Initiator sind lediglich vor der Fundingphase, also vor Freischaltung der Finanzierung für das jeweilige Fundingprojekt möglich.

(5) Eine nachträgliche Änderung der Fundingdaten ist ausnahmsweise zur Konkretisierung oder Richtigstellung der bereits vorhandenen Inhalte nach vorheriger Genehmigung durch Stadtmacher möglich, soweit diese von Gesetzes wegen oder zum Schutze der Rechte Dritter erforderlich ist. Etwaige Mehrkosten, welche Stadtmacher durch oder im Zusammenhang mit Änderungen nach diesem Absatz entstehen, trägt der Projektinitiator und werden gesondert in Rechnung gestellt.

(6) Eine Kontrolle der Fundingdaten des Initiators durch Stadtmacher findet nicht statt. Stadtmacher behält sich jedoch vor, ohne hierzu verpflichtet zu sein, Fundingdaten vor der Aktivierung des Fundingprozesses oder zu einem späteren Zeitpunkt stichprobenartig zu prüfen und zum Schutz der sonstigen Teilnehmer oder der Rechte Dritter ganz oder in Teilen vorübergehend zu sperren, falls dies auf Grund von Widersprüchen oder Schutzrechtsverletzungen in den Fundingdaten notwendig wird. In diesem Fall wird Stadtmacher den Initiator hiervon in Kenntnis setzen, auf etwaige Probleme hinweisen und dem Projektinitiator Gelegenheit zur Konkretisierung oder Richtigstellung von Inhalten nach Absatz 5 geben.

 (7) Stadtmacher behält sich vor, das Einstellen von Fundingprojekten jederzeit von weiteren zusätzlichen Voraussetzungen abhängig zu machen.

(8) Mit der Registrierung und Verifizierung gibt der Initiator gegenüber Stadtmacher ein Angebot auf Abschluss eines Vertrages ab, welches Stadtmacher durch die Freischaltung des Projektes annimmt (§ 6 Abs. 1).
Das Einstellen des Projektes ist kostenfrei. Kosten entstehen für den Initiator, wenn das Fundingziel erreicht wird (§ 7 Abs. 5). Die Kosten sind dem Preisverzeichnis zu entnehmen.


§ 7 Ablauf des Fundings

(1) Der finanzielle Unterstützer wählt zur Unterstützung zunächst ein Projekt auf der Plattform Stadtmacher.org aus und gibt den von ihm gewünschten Förderbetrag ein. Durch Betätigung des Buttons „Projekt jetzt unterstützen“ auf der Projektseite öffnet sich eine Übersichtsseite, auf der er sich nochmals vergewissern kann, ob die von ihm eingegebenen Daten richtig sind.

(2) Durch abschließende Betätigung des Buttons „Unterstützung bestätigen“ wird der vorher angegebene Förderbetrag dem Projekt verbindlich zugewiesen.

(3) Eine nachträgliche Änderung der Zuweisung des Fundings durch den finanziellen Unterstützer ist nicht möglich.

(4) Wird das Fundingziel der Finanzierungsphase bis zum Erreichen der Deadline nicht erreicht oder das Fundingprojekt auf Antrag des Initiators gelöscht, wird der Fundingbeitrag wieder zurückgebucht („Rückführung“).

(5) Die Finanzierungsphase ist erfolgreich abgeschlossen, wenn bis zum Ablauf der Deadline die Höhe von mindestens 100 % des angestrebten Fundingziels zugewiesen wurden.

(6) Liegen die Voraussetzungen des Abs. 5 vor, wird dem Initiator ein Betrag von 80 % des gesamten dem Projekt zugewiesenen Fundings abzüglich der Gebühren von Stadtmacher innerhalb von 7 Tagen zur Verfügung gestellt.  Die restlichen 20 % abzüglich der Gebühren von Stadtmacher werden dem Initiator innerhalb von 180 Tagen zur Verfügung gestellt.


§ 8 Einzahlungen

(1) Der finanzielle Unterstützer tätigt seine Zahlung über den Zahlungsvermittler Heidelberger Payment GmbH (Heidelpay). Heidelpay bietet im Bereich des bargeldlosen Zahlungsverkehrs ihre Dienstleistungen bei der Abwicklung von Zahlungstransaktionen über Kreditkarte, Lastschrifteinzug oder weitere Bezahlverfahren an.

(2) Der finanzielle Unterstützer leistet den Betrag über ein von Stadtmacher bei der  Heidelberger Payment GmbH (kurz: Heidelpay) unterhaltenes virtuelles Bankkonto.

(3) Sollte das Fundingziel nicht erreicht werden, erhält der finanzielle Unterstützer, den von ihm geleisteten Betrag zurück.

(5) Bei der Einzahlung mittels Heidelpay werden dem Initiator die Gelder zugewiesen, aber noch nicht transferiert. Die Auszahlung bei Erreichen des Fundingzieles regelt §7 Abs. 6


§ 9 Überfinanzierung

Wurden dem  Projekt bis zum Ablauf der Deadline Mittel die Höhe von mehr als 100 % des angestrebten Fundingziels zugewiesen, liegt eine Überfinanzierung vor. Der Initiator hat bei Einstellen des Projektes auf seiner Projektseite anzugeben, wie ein etwaiger Übererlös verwendet wird.


§ 10 Vertragsverhältnis zwischen finanziellem Unterstützern und Initiator

(1) Mit Zuweisung eines Fundings durch den finanziellen Unterstützer an ein Projekt des Initiators, wird ein von Stadtmacher unabhängiges, jedoch verbindliches, Vertragsverhältnis über die Umsetzung zwischen Initiator und finanziellem Unterstützer begründet (Unterstützervertrag).

(2) Soweit der Initiator auf seiner Projektseite keine anderen Vorgaben macht, weil er z. B. eine gemeinnützige Organisation oder ein Unternehmer ist, gibt der finanzielle Unterstützer durch den Vollzug seines Fundings auf der Plattform Stadtmacher.org eine rechtsgeschäftlich bindende Erklärung an den Initiator ab, bei der es sich sich um eine Schenkungserklärung des Unterstützers an den Initiator handelt. Der Initiator erklärt bereits mit Einstellen des Projektes die Annahme der Schenkung.

(3) Vereinbarungen zwischen Unterstützer und Initiator gemäß den Absätzen 1 und 2 dieses Paragrafen sind aufschiebend durch das Erreichen des monetären Fundingziels bedingt. Mit dem Erreichen der Deadline wird Stadtmacher den Beteiligten die notwendigen Daten zur Durchführung der Vereinbarungen im Sinne der Absätze 1 und 2 zur Verfügung stellen.

(4) Damit das Funding keine Schenkungssteuer auslöst, darf das Funding eines finanziellen Unterstützers für einen Initiator grundsätzlich nicht mehr als 20.000,00 € betragen. Beiden Parteien ist bekannt, dass der bei Schenkungen geltende Steuerfreibetrag z.Zt. mindestens 20.000,00 € beträgt. In Abständen von 10 Jahren können die Freibeträge der Schenkungsteuer in diesem Rechtsverhältnis wieder erneut in Anspruch genommen werden (vgl. § 14 ErbStG).


§ 11 Allgemeine Nebenpflichten der Nutzer

(1) Alle Nutzer von Stadtmacher.org treffen zum Zwecke der Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Ablaufs Verhaltenspflichten, deren Nichtbefolgung zu Nachteilen insbesondere zur Kündigung und Schadensersatzansprüchen führen können. Diese Verhaltenspflichten sind im Folgenden aufgeführt.

(2) Der Nutzer hat

  1. bei erforderlichen Registrierungen und sonstigen zur Erreichung des Vertragszwecks erforderlichen Abfragen vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu machen,
  2. bei einer nachträglichen Änderung der abgefragten Daten diese unverzüglich in der dafür vorgesehenen Verwaltungsfunktion zu berichtigen,
  3. sicherzustellen, dass der Benutzername sowie das dazugehörige Passwort keinem Dritten zugänglich gemacht wird,
  4. jede Nutzung der Leistungen von Stadtmacher unter dem eigenen Account durch Dritte zu unterbinden,
  5. die Nutzung automatischer Voreinstellungsfunktionen für das Passwort zu unterlassen,
  6. Stadtmacher unverzüglich unter „daten@Stadtmacher.org“ mitzuteilen, wenn eine missbräuchliche Benutzung des Passworts bzw. des Accounts vorliegt oder Anhaltspunkte für eine bevorstehende missbräuchliche Nutzung bestehen.


(3) Der Nutzer ist insbesondere verpflichtet, die Dienste von Stadtmacher nicht rechtsmissbräuchlich oder in sittenwidriger Weise zu nutzen und die Gesetze sowie die Rechte Dritter zu respektieren. Dies schließt folgende Pflichten ein:

  1. Der Nutzer stellt sicher, dass durch von ihm in das Netzwerk/Internet eingespeiste Daten nicht gegen die gesetzlichen Bestimmungen über den Jugendschutz, die Persönlichkeitsrechte sowie die Schutzrechte, insbesondere Marken-, Firmen- und Urheberrechte, Dritter verstoßen wird. Der Nutzer wird vor jedem Texteintrag sowie Upload prüfen, ob ihm die erforderlichen Rechte am Werk (z.B. Text, Fotografie, Bild, Grafik, Video, Musikstück, Sample) zustehen. Bei Fotografien und Videos ist die weitere Prüfung erforderlich, ob von den abgebildeten Personen die erforderliche Einwilligung vorliegt; ohne diese Einwilligung darf ein Upload nicht erfolgen.
  2. Der Nutzer unterlässt die Einspeisung von Daten mit sittenwidrigem, diskriminierendem, rassistischem, links- oder rechtsextremem oder religiöse Gefühle verletzendem Inhalt.
  3. Der Nutzer ist verpflichtet eine übermäßige Belastung der Netze durch ungezielte oder unsachgemäße Verbreitung von Daten zu unterlassen.
  4. Der Nutzer beachtet die gesetzlichen Vorgaben des Datenschutzes und der Datensicherheit.


(4) Im Fall eines Pflichtverstoßes gemäß Absatz 2 und 3 ist Stadtmacher berechtigt, nach seiner Wahl gegebenenfalls betroffene Inhalte mit sofortiger Wirkung vorübergehend zu sperren und/oder zu löschen und/oder den Nutzer vorübergehend oder dauernd vom Angebot auszuschließen und/oder ihm fristlos zu kündigen. Das gleiche gilt, wenn Stadtmacher von Dritten darauf hingewiesen wird, dass der Nutzer unter Verstoß gegen die in Absatz 3 enthaltenen Pflichten Inhalte bereithält oder verbreitet, sofern die Behauptung einer Rechtsverletzung nicht offensichtlich unrichtig ist.

(5) Der Nutzer hat Stadtmacher den aus einer Pflichtverletzung resultierenden Schaden zu ersetzen, es sei denn, dass er diesen nicht zu vertreten hat. Der Nutzer stellt Stadtmacher von allen Nachteilen frei, welche Stadtmacher aufgrund der Inanspruchnahme durch Dritte wegen vom Nutzer zu vertretender schädigender Handlungen entstehen.


§ 12 Urheberrechte und sonstige Schutzrechte

(1) Der Nutzer wird die Urheberrechte, Markenrecht und sonstige Schutzrechte sowie das Recht am eigenen Bild Dritter in besonderem Maße beachten.

(2) Für den Fall, dass der Nutzer im Zusammenhang mit den Leistungen von Stadtmacher.org Inhalte bereithält oder übermittelt, an denen ihm Urheberrechte oder sonstige Schutzrechte zustehen, ist Stadtmacher für die Dauer der Leistungserbringung zu denjenigen Verwertungshandlungen berechtigt, welche dem Zweck der einzelnen Leistungen im Rahmen des Portals entsprechen.

(3) Entsprechend dem Zweck von Stadtmacher.org, eine stets wachsende Sammlung von Informationen bereitzustellen, können die Beiträge des Nutzers in Blogs, auf Seiten des öffentlichen Bereichs sowie auf Seiten des geschlossenen Bereichs mit Ausnahme der Projektseiten des Teilnehmers auch nach Beendigung der Registrierung nicht gelöscht werden. Der Nutzer überträgt an diesen Informationen unwiderruflich alle notwendigen Rechte auch über die Dauer der Registrierung als Teilnehmer hinaus.

(4) Die im Internetangebot von Stadtmacher.org enthaltenen Daten unterliegen urheberrechtlichem Schutz. Dem Nutzer ist es daher nicht gestattet, diese Daten über die vom Rechtsinhaber im Einzelfall gewährte Nutzung hinaus zu kopieren, zu bearbeiten und/oder zu verbreiten.


§ 13 Vertraulichkeit und Datenschutz

Die vom Nutzer zur Verfügung gestellten Daten werden von der Redaktion ausschließlich zu den sich aus diesem Vertrag ergebenden Zwecken unter Beachtung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes gespeichert und verarbeitet (siehe auch die Datenschutzerklärung  von Stadtmacher.org).


§ 14 Haftung

(1) Stadtmacher leistet Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund (z. B. aus rechtsgeschäftlichen und rechtsgeschäftsähnlichen Schuldverhältnissen, Pflichtverletzung oder unerlaubter Handlung), nur in folgendem Umfang:

  1. Die Haftung bei Vorsatz oder aus Garantie bleibt unbeschränkt.
  2. Im Falle grober Fahrlässigkeit haftet Stadtmacher gegenüber Unternehmern in Höhe des typischen und bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schadens. Gegenüber Verbrauchern haftet Stadtmacher im Falle von grober Fahrlässigkeit unbeschränkt.
  3. Verletzt Stadtmacher fahrlässig eine so wesentliche Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertragszwecks überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer daher regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflicht), haftet Stadtmacher nur in Höhe des bei Vertragsabschluss typischerweise vorhersehbaren Schadens. Befindet sich Stadtmacher jedoch mit ihrer Leistung in Verzug, so haftet Stadtmacher auch für Zufall, es sei denn, der Schaden wäre auch bei rechtzeitiger Leistung eingetreten.
  4. Im Übrigen ist eine Haftung durch Stadtmacher für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.


(2) Stadtmacher behält sich den Einwand des Mitverschuldens vor. Nutzer haben die Pflicht zur Eigendatensicherung nach dem aktuellen Stand der Technik.

(3) Soweit die Haftung der Redaktion ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Redaktion.

(4) Die vorstehenden Absätze des § 14 (Haftung) gelten nicht im Falle der Verletzung von Leben, des Körpers, der Gesundheit und bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz.


§ 15 Vertragsdauer, Kündigung und Löschung eines Accounts

(1) Der Vertrag über die Nutzung unserer Plattform wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er ist beiderseits mit Frist von einem Monat zum Ende des Kalendermonats kündbar. Ist im Einzelfall eine längere Kündigungsfrist vereinbart, so gilt hinsichtlich der Zusatzleistung diese Frist.

(2) Befindet sich ein Projekt in einer Finanzierungsphase, so verlängert sich die Monatsfrist für ordentliche Kündigungen des Initiators um die Dauer der Finanzierungsphase zuzüglich etwaiger Zeiten, welche für die Abwicklung des Fundingprojektes notwendig sind, aber auf welche wir keinen Einfluss haben.

(3) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(4) Kündigungen sind in Schriftform zu erklären.

(5) Stadtmacher behält sich das Recht vor, Accounts von nicht vollständig durchgeführten Anmeldungen nach einer angemessenen Zeit zu löschen. Gleiches gilt für Accounts, die seit 12 Monaten inaktiv waren, ohne dass es einer Kündigung nach § 13 Abs. 2 bedarf. Inaktiv meint insofern, dass der Teilnehmer seinen Account nicht mehr genutzt hat, um die Plattform Stadtmacher.org zu nutzen.

(6) Teilnehmer können Ihren Account jederzeit und ohne Angabe von Gründen löschen. Dies gilt nicht, soweit Sie Initiator sind und sich Ihr Projekt in einer Finanzierungsphase befindet. Dies gilt darüber hinaus nicht, solange der Nutzer ein Funding bei einem Projekt hat, das sich in einer Finanzierungsphase befindet.

(7) Auch nach Löschung eines Accounts bleibt Stadtmacher jedoch berechtigt, das eingestellte Projekt und sämtliche Angaben zu diesem Projekt nebst Blogbeiträgen, Postings etc. zum Zwecke des Marketings zu nutzen. § 13 Abs. 3 gilt entsprechend.


§ 16 Änderungen unserer Allgemeinen Nutzungsbedingungen

(1) Stadtmacher ist berechtigt, den Inhalt dieser Allgemeinen Nutzungsbedingungen zu ändern.

(2) In diesem Fall wird Stadtmacher dem Teilnehmer den Änderungsvorschlag unter Benennung des Grundes und des konkreten Umfangs in Textform (z. B. per E-Mail) mitteilen. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Teilnehmer ihnen nicht in mindestens Textform widerspricht. Stadtmacher wird den Teilnehmer auf diese Folge im Mitteilungsschreiben besonders hinweisen. Der Widerspruch muss innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung bei Stadtmacher eingegangen sein. Übt der Teilnehmer sein Widerspruchsrecht aus, gilt der Änderungswunsch als abgelehnt. Der Vertrag wird dann ohne die vorgeschlagenen Änderungen fortgesetzt, kann jedoch von beiden Parteien jederzeit fristlos gekündigt werden.


§ 17 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen Hamburg, Deutschland.